Je nach Anforderungen an den Brandschutz, kann die Verwendung von schwer entflammbaren Werkstoffen erforderlich sein. Nicht selten fällt die Wahl dabei auf Kunststoffplatten, bei denen es gleich eine ganze Reihe Kunststoffe gibt, die als schwer entflammbar klassifiziert werden.
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Es gibt unzählige Beispiele für die Verwendung von feuerfesten Kunststoffplatten, oder Einsatzgebiete, in denen das Brandverhalten einer Kunststoffplatte maßgeblich ist. Insbesondere in der Baubranche gelten strenge Anforderungen an die Baustoffe. Ganz besonderes Augenmerk gilt dabei dem Brandschutz in der Industrie oder öffentlich zugänglichen Bereichen, wie Flughäfen, Behörden, Einkaufszentren oder Ladenlokalen. Auch im öffentlichen Personenverkehr ist die Einhaltung von strikten Normen und Regelungen gefordert. Dies bezieht sich nicht grundsätzlich nur auf Kunststoffe, jedoch können schwer entflammbare Kunststoffe in vielen Bereichen vorteilhaft eingesetzt werden, weil diese im Vergleich zu anderen Werkstoffen sehr leicht zu verarbeiten sind und ein geringes Gewicht aufweisen.
So vielseitig die Anwendungsgebiete sind, so umfangreich ist auch unser Sortiment an schwer entflammbaren Kunststoffen.
Wir von S-Polytec bieten Ihnen für nahezu jeden Einsatzbereich den passenden Kunststoff als Platte im Zuschnitt oder als Standardplatte in vielen Stärken, Farben und Ausführungen. Von transparenten Kunststoffen als feuerfester Glas-Ersatz, über schwer entflammbare Kunststoffplatten mit Lebensmittelzulassung oder Fassadenplatten nach DIN 4102 B1, bleibt bei uns kein Wunsch unerfüllt. Selbst schlagfeste Kunststoffe oder elektrisch leitfähige Kunststoffe, können wir in schwer entflammbarer Ausführung schnell und preiswert liefern.
Wann welcher Kunststoff in Frage kommt, hängt nicht zuletzt von den konkreten Anforderungen an die Eigenschaften ab. Wird eine hohe Lichtdurchlässigkeit gefordert, so lässt sich gleichermaßen transparentes PETG, als auch PVC-Glas aus Hart-PVC oder Polycarbonat verwenden. Wird eine hohe Stabilität und Steifigkeit für die Errichtung von Balkonverkleidungen benötigt, eignet sich HPL am ehesten, sofern die HPL Platten über die notwendige Balkonzulassung gemäß ETB-Richtlinie verfügen. Das gilt auch für den Einsatz von schwer entflammbaren oder nicht brennbaren Kunststoffplatten.
So unterschiedlich die Anwendungsgebiete sind, so unterschiedlich sind auch die Anforderungen an die technischen, optischen oder auch thermischen Eigenschaften. Nicht selten eignen sich gleich mehrere Kunststoffplatten für ein und denselben Einsatzbereich.
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Es gibt eine ganze Reihe an Bestimmungen und Normen, die sich auf Brandschutz und Brandverhalten beziehen. Für die meisten Anwendungsfälle innerhalb Deutschlands ist in Bezug auf den vorbeugenden baulichen Brandschutz die DIN 4102 (Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen) Auskunft gebend und wurde in allen Bundesländern bauaufsichtlich als technische Baubestimmung eingeführt. Diese DIN Norm bildet die Grundlage für den baulichen Brandschutz und bestimmt die Einordnung von Baustoffen und Bauteilen hinsichtlich ihres Brandverhaltens. Im Zuge der Harmonisierung der nationalen Normen zu europäischen Normen, wurde die Norm DIN EN 13501 (Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten) entwickelt und findet in Europa und darüber hinaus Anwendung, um Baustoffe und Bauteile in Bezug auf das Brandverhalten einzuordnen.
Neben den Brandschutznormen, die in Deutschland und der EU Anwendung finden, gibt es aber auch über die europäischen Grenzen hinaus Normen und Bestimmungen, die Aussage über das Brandverhalten eines Werkstoffs geben. Die Vorschrift UL94 - Tests zur Brennbarkeit von Kunststoffen für Teile in Geräten und Anwendungen, ist dabei wohl eine der wesentlichen Vorschriften in der Kunststoffverarbeitung. Hierbei handelt es sich um ein Beurteilungsverfahren über die Brennbarkeit von Kunststoffen.
Die Einteilung von Baustoffen und Bauteilen erfolgt in der Norm DIN 4102 und unterscheidet dabei in zwei Klassen. Baustoffe werden in Baustoffklassen unterteilt, während Bauteile in Feuerwiderstandsklassen unterteilt werden. Die Einteilung in den entsprechenden Baustoffklassen bzw. Feuerwiderstandsklassen, unterliegt in beiden Fällen präzise festgelegter und genormter Prüfverfahren, die ebenfalls in der DIN 4102 definiert werden. Dies erfolgt in Teil 1 der DIN Norm.
Es besteht für alle am Bau verwendeten Baustoffe eine Kennzeichnungspflicht hinsichtlich der zugeordneten Baustoffklasse. Alle wichtigen Baustoffe und Bauteile sind in der DIN 4102-4 in die jeweils zutreffenden Baustoff- bzw. Feuerwiderstandsklassen eingeordnet, was bedeutet, dass für diese „klassifizierten“ Baustoffe und Bauteile der Nachweis über das Brandverhalten als erbracht gilt.
Die Feuerwiderstandsdauer eines Bauteils ist dagegen von mehreren Faktoren abhängig, die sich nicht unmittelbar aus dem Werkstoff oder Bauteil selbst ergeben. Dies hat zwar nichts mit der Klassifizierung eines Kunststoffs in Bezug auf die Brennbarkeit zu tun, soll jedoch der Vollständigkeit halber nicht unbeachtet bleiben.
Ähnlich wie bei der DIN EN 13501, ist auch die Rauchentwicklung und das brennende Abtropfen oder Abfallen von Stoffpartikeln Bestandteil der Prüfungen nach DIN 4102 Teil 1. Allerdings werden diese in der Klassifizierung nicht separat aufgeführt. Nur bei den Baustoffklassen A1 und A2 ist der Grenzwert für die Rauchentwicklung begrenzt und gilt als bindend für die Einstufung in die entsprechende Klasse. Die Verwendung von Baustoffen und Bauteilen und der einzuhaltenden Mindestanforderungen, ist durch die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt.
Die europäische Norm DIN EN 13501 - Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten löst die deutsche DIN Norm 4102 auf europäischer Ebene ab. Das bedeutet jedoch nicht, dass die DIN 4102 ihre Gültigkeit verliert und somit sind derzeit nach wie vor beide Normen gleichwertig gültig. Für Bauprodukte die national, also in Deutschland zum Einsatz kommen und durch entsprechende Normen oder Verwendbarkeitsnachweise geregelt sind, ist eine Klassifizierung des Brandverhaltens nach wie vor gemäß DIN 4102 möglich und zulässig. Darüber hinaus ist aber auch eine Einstufung gemäß DIN EN 13501-1 gültig. Bei harmonisierten europäischen Zulassungen ist die Klassifizierung des Brandverhaltens gemäß der europäischen Norm DIN EN 13501 zwingend notwendig. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Bauprodukte oder Gegenstände mit der europäisch-technischen Zulassung ETA.
Auch die DIN EN 13501 legt die Klassifizierungsverfahren von Baustoffen in entsprechenden Baustoffklassen fest. Im Gegensatz zur DIN 4102 wird bei der europäischen Norm in sieben europäische Baustoffklassen (Euroklassen) unterschieden: A1, A2, B, C, D, E und F.
Neben dem grundsätzlichen Brandverhalten eines Baustoffs, werden bei der EU-Norm ebenfalls Brandnebenerscheinungen berücksichtigt und entsprechend weiter unterteilt. Dabei handelt es sich um die Aspekte der Rauchentwicklung (s = smoke, Klassen s1, s2 und s3) und das brennende Abtropfen bzw. Abfallen (d = droplets, Klassen d0, d1 und d2). Für Bodenbeläge z.B. Vinylboden oder Laminat, gelten hingegen besondere Klassen, die in sogenannte Floorings (fl) unterteilt werden. Auf diese Brandnebenerscheinungen wird zwar auch schon im Prüfverfahren gemäß Teil 1 der DIN 4102 geprüft und entsprechend beurteilt, allerdings ist dies nicht als zusätzliche Kennzeichnung der Baustoffklasse aufgeführt und lediglich dem entsprechenden Prüfbericht zu entnehmen.
Die Vorschrift UL94 - Tests for Flammability of Plastic Materials for Parts in Devices and Appliances wurde ursprünglich in den USA von der Underwriters Laboratories (UL) als Prüfnorm für Kunststoffe von Elektrogeräten entwickelt und beschreibt ein Verfahren zur Beurteilung und Klassifizierung der Brennbarkeit von Kunststoffen. Durch die Inhaltsgleiche Übernahme der Vorschrift in die europäischen Normen DIN EN 60695-11-10 (Prüfungen zur Beurteilung der Brandgefahr) und DIN EN 60695-11-20 (Prüfverfahren mit einer 500-W-Prüfflamme), hat sich das Verfahren allerdings weltweit etabliert in Bezug auf die Einstufung der Flammwidrigkeit und Brandsicherheit von Kunststoffen.
Bei der Vorschrift UL94 wird grundsätzlich zwischen zwei Testmethoden unterschieden. Zum einen wird ein Prüfkörper horizontal positioniert und an einem Ende einmal mit einer Dauer von 30 Sekunden entzündet. Dieses Testverfahren wird als Horizontalbrennprüfung oder Horizontal Burn (kurz HB bzw. UL 94 HB) bezeichnet. Dabei darf die Brenngeschwindigkeit des geprüften Kunststoffs 75mm pro Minute (HB75) nicht überschreiten. Bei Prüfkörpern mit einer Stärke von mehr als 3mm reduziert sich die Geschwindigkeit auf 40mm pro Minute (HB40).
Die zweite Testmethode Vertikalbrennprüfung, erfolgt bei einem senkrecht positionierten Prüfkörper, welcher am unteren Ende entzündet wird. Der vertikalen Positionierung, verdankt dieses Prüfverfahren Ihre Bezeichnung Vertical Burn (kurz V bzw. UL 94 V) und gilt als strengeres Prüfverfahren im Vergleich zur horizontalen Methode. Das Ergebnis dieser Testmethode wird in drei Abstufungen von UL 94 V-2 bis UL 94 V-0 klassifiziert. Bei der Vertikalbrennprüfung wird der Prüfkörper jedoch nicht nur einmal, sondern zwei Mal für die Dauer von 10 Sekunden entzündet. Bei den beiden weiteren Vertikalbrennprüfungen UL 94 5VA und 5VB, handelt es sich um verschärfte Brandprüfungen, bei denen der Prüfkörper fünf Mal hintereinander einer Flamme ausgesetzt wird.
Zu den transparenten Kunststoffen, die als schwer Entflammbar eingestuft werden, zählen allen voran transparentes Hart-PVC (PVC-Glas) und PETG. Auch das bruchfeste Polycarbonat gilt je nach Type bis zu einer Stärke von 6mm als schwer entflammbar. Beim Acrylglas sieht es da etwas anders aus, denn weder das extrudierte, noch das gegossene Acrylglas ist als B1 klassifiziert und gilt daher auch als normal brennbar.
Bei Kunststoffplatten zur Verkleidung von Fassaden oder Balkonen ist, insbesondere bei der Errichtung, Sanierung oder Modernisierung, auf die notwendigen Baustoffklassen zu achten. Hierfür bieten wir Ihnen HPL Platten in mehreren Stärken in diversen Farben. Zu beachten ist jedoch, dass das Hochdruck-Laminat nicht grundsätzlich als schwer entflammbar gilt und auf dem Markt auch einige Typen und Hersteller verfügbar sind, die als normal brennbar eingestuft werden. Alu Verbundplatten gelten in der Regel ebenfalls als normal brennbar. Das ist auf dem Polyethylen-Kern zwischen den Aluminium-Deckschichten zurückzuführen. Auf Anfrage können wir Ihnen jedoch auch Alu Verbundplatten mit Fassadenzulassung in schwer entflammbarer Ausführung liefern.
Auch im Bereich der Lebensmittelverarbeitung kann es erforderlich sein, dass die Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff nichtbrennbare Eigenschaften aufweisen. Dies kann zum Beispiel bei der Herstellung von Lebensmitteln in Industrien der Fall sein. Als lebensmittelecht und schwer entflammbar gelten die transparenten PETG Platten oder auch der äußerst temperaturbeständige Hochleistungskunststoff PTFE. PETG zeichnet sich neben der Transparenz vor allem durch seine hohe Schlagfestigkeit aus und zählt zu den bruchsicheren Kunststoffen. PTFE hingegen besticht durch die herausragende chemische Beständigkeit, sowie den ausgezeichneten Gleiteigenschaften und einem enormen Temperatureinsatzbereich von -200°C bis +260°C.
Elektrisch ableitfähige Kunststoffplatten sind für sich genommen schon eine Besonderheit und vor allem bei der Verarbeitung von explosionsgefährdeten Stoffen im Einsatz. Leitfähige Kunststoffplatten mit einer schweren Entflammbarkeit nach DIN 4102 sind dagegen noch deutlich seltener auf dem Markt erhältlich. Unsere PP-EL-S Platten aus leitfähigem Polypropylen vereinen diese besonderen Anforderungen, an die schwer Entflammbarkeit und die elektrostatische Ableitfähigkeit (kurz ESD).
Nicht brennbar oder schwer entflammbar bedeutet allerdings nicht, dass ein Kunststoff auch dauerhaft sehr hohen Temperaturen ausgesetzt kann. Ein sehr gutes Beispiel hierfür ist Hart-PVC (PVC-U), dass zwar gemäß der DIN 4102 als B1 eingestuft ist, jedoch nur eine vergleichsweise geringe Temperaturbeständigkeit von +60°C aufweist. PTFE hingegen trotz sehr hohen Temperaturen bis zu +260°C. Auch sind nicht alle Kunststoffe gleichermaßen beständig in Bezug auf tiefe Temperaturen. Bei den schwer entflammbaren Kunststoffplatten aus unserem Standard-Lieferprogramm, können lediglich PTFE, Polycarbonat, HPL und PETG als frostbeständig bezeichnet werden.